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Die Rohstoffkennzeichnung in der Schweiz
1970 wurde in Abstimmung zwischen den Verbänden der Textilwirtschaft und den Konsumentenorganisationen die schweizerische Textildeklaration eingeführt. Primärer Anlass war die im Interesse der Lauterkeit liegende Unterscheidung zwischen Wolle und Schurwolle. Dazu kam eine sich rasch entwickelnde, für den Verbraucher unübersehbare Flut von Fasermarken bei den synthetischen Fasern.
1986 wurden die in der EU erlassenen Vorschriften für die Textilkennzeichnung auf freiwilliger Verwendungsbasis auch für die Schweiz übernommen. Diese nationalen Richtlinien werden laufend den EU-Änderungen angepasst.

